
Mutter im Wochenbett
In der ersten Tagen nach einer Geburt hat jede Mutter Anspruch auf tägliche Hebammenhilfe. In Deutschland ist nur die Hebamme neben dem Arzt berechtigt, diese Hilfe zu leisten, weil nur sie genügend Fachkenntnisse in der Wochenbettbetreunung besitzt.
Sogar nach der regulären Klinikentlassung erlischt dieser Anspruch nicht. Auch in diesem Fall besteht weiterhin Anspruch auf eine Hebammenhilfeim Hause der Wöchnerin. Wenn Probleme auftreten, kann sich die Betreuung bis zum Ende des Wochenbetts (8. Woche) verlängern, in besonderen Situationen mit ärztlichen Anordnung noch darüber hinaus.
Die Nachsorge bzw. Wochenbettbetreuung umfasst:
|